Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie in Emmerich


Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden bei entsprechender Indikation („psychische Störung von Krankheitswert“) übernommen. Mit der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bin ich mit meiner Praxis unter den Regularien der kassenärztlichen Vereinigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kostenerstattung
Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten in Kassenpraxen haben gesetzlich Versicherte im Prinzip Anspruch auf Kostenerstattung in einer Privatpraxis. In meiner Kassenpraxis wird das Kostenerstattungsverfahren nicht angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Privat Versicherte
Psychotherapie ist in der Regel im Leistungsumfang privater Krankenversicherungen enthalten, so dass die Behandlungskosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Nehmen Sie am besten schon vor Therapieanfrage in meiner Praxis Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um die genauen Versicherungsbedingungen und Antragsmodalitäten bzgl. einer Psychotherapie zu erfragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich am besten zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung. Beachten Sie, dass die Auswahl an Psychotherapeut:innen in der Regel auf speziell gelistete Therapeut:innen beschränkt ist, die am sog. Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beteiligt sind. Ihre Berufsgenossenschaft wird Sie üblicherweise rechtzeitig darüber informieren. Andernfalls ist es ratsam, aktiv danach zu fragen, bevor Sie sich auf die Suche nach einer Psychotherapie machen. Gelistete Psychotherapeut:innen können Sie im Online-Suchportal der DGUV finden. Ich bin mit meiner Praxis am Psychotherapeutenverfahren der DGUV nicht beteiligt. 

Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge (Psy-RENA)
Psy-RENA ist eine Nachsorge zur Unterstützung im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung oder auf den Internetseiten von Psy-RENA. Ich bin mit meiner Praxis keine Nachsorgeanbieterin.

Selbstzahlende

Zahlen Sie eine psychotherapeutische Behandlung selbst, entfallen die für die Krankenversicherung notwendigen Formalitäten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausfallhonorar
Psychotherapiepraxen sind reine Bestellpraxen, was heißt, dass die Sitzungszeit für jede:n Patient:in persönlich reserviert ist. Da die Kostenträger nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten, führt ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage zu kaum kompensierbaren Einbußen. Daher ist für nicht rechtzeitig abgesagte Termine ein Ausfallhonorar zu entrichten, welches in der Regel von Ihnen privat zu begleichen ist.





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