Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie in Emmerich


Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger

Beachten Sie, dass die Auswahl an Psychotherapeut:innen auf speziell gelistete Psychotherapeut:innen beschränkt ist, die am sog. Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beteiligt sind. Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse wird Sie üblicherweise darüber informieren. Andernfalls ist es ratsam, bei Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse aktiv danach zu fragen, bevor Sie sich auf die Suche nach einer Psychotherapie machen. Gelistete Psychotherapeut:innen können Sie im Online-Suchportal der DGUV finden. 

Diese Praxis nimmt am Psychotherapeutenverfahren der DGUV teil!

Ablauf

Die Behandlung wird in der Regel durch Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse oder den D-Arzt eingeleitet.

Zu Beginn können bis zu 5 probatorische Sitzungen stattfinden. In dieser Phase erfolgt eine diagnostische Einordnung der Beschwerden sowie der Beginn der therapeutischen Arbeit. Gleichzeitig wird geklärt, ob eine weiterführende Behandlung sinnvoll ist.

Typische Inhalte dieser Phase sind:
• Einschätzung der psychischen Belastung
• Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Arbeitsbeziehung
• diagnostische Abklärung im Unfallkontext
• erste Stabilisierung und therapeutische Orientierung

Ergibt sich im Verlauf ein weiterführender Behandlungsbedarf, wird ein Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse gestellt. Nach Prüfung werden zunächst bis zu 10 weitere Behandlungsstunden bewilligt. Weitere Verlängerungen sind je nach Verlauf und fachlicher Begründung möglich.

Behandlungsfokus

Im Mittelpunkt stehen die psychischen Folgen des Arbeits- oder Wegeunfalls, insbesondere:
• akute Belastungsreaktionen
• Angststörungen
• depressive Störungen
• posttraumatische Belastungsstörungen
• somatoforme Schmerzstörung

Die Behandlung konzentriert sich dabei auf die unfallbedingten Beschwerden und deren Auswirkungen auf Stabilität, Alltag und Arbeitsfähigkeit.

Videotherapie

Folgende Konstellationen können beispielhaft für den Einsatz von Videotherapie in Betracht gezogen werden:
• Sie sind erkrankt - und durch Videotherapie kann der Kontakt aufrechterhalten werden.
• Schnelle Kontaktaufnahme bzw. Intervention, wenn das auslösende Ereignis erneut aufgetreten ist.
• Lange Anfahrtswege, gerade in ländlichen Gebieten.
• Sie sind noch nicht ausreichend mobil für einen Praxisbesuch.

Voraussetzung für Psychotherapie per Video ist ein zuvor stattgefundener persönlicher Therapeut:in-Patient:in-Kontakt. Wenn Ihnen ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist, kann in Ausnahmefällen eine psychotherapeutische Behandlung oder probatorische Sitzungen auch ohne unmittelbaren persönlichen Erstkontakt per Video stattfinden - vorherige Absprache mit der zuständigen  Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse vorausgesetzt. 

Rahmenbedingungen im DGUV-Verfahren

Die Behandlung erfolgt im Rahmen der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" (DGUV) und folgt den strukturellen Vorgaben des DGUV-Systems.

Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Unfall und psychischer Symptomatik. 

Es ist zu beachten, dass im Rahmen des DGUV-Verfahrens nur die unfallbedingten psychischen Beschwerden behandelt werden können. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass weitere psychische Themen unabhängig vom Unfall bestehen oder bereits vor dem Unfall vorhanden waren, kann deren Behandlung im Anschluss im Rahmen der regulären psychotherapeutischen Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung weitergeführt werden.

Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse dann übernommen, wenn die Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Psychotherapeutenverfahren der DGUV

Anfrage: DGUV-Verfahren



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