Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie in Emmerich


Bundeswehr

Soldat:innen dürfen für eine ambulante Psychotherapie zivile Psychotherapeut:innen in Anspruch nehmen und sowohl Praxen mit Kassenzulassung als auch Praxen ohne Kassenzulassung nutzen.

Schritt 1: Kontakt zu Truppenärzt:in
Der/Die Truppenärzt:in stellt eine Diagnose, prüft Notwendigkeit für eine Psychotherapie, berät über die Möglichkeiten einer Behandlung, leitet Schritte zur Behandlung ein (z.B. durch Überweisung an eine:n ambulante:n Psychotherapeut:in), genehmigt probatorische Sitzungen und Therapiesitzungen.

Schritt 2: Eine:n Psychotherapeut:in finden
In der Regel ist der/die Truppenärzt:in bei der Suche nach einer geeigneten Psychotherapeut:in behilflich.

Schritt 3: Probatorische Sitzungen bei dem/der Psychotherapeut:in
Probatorische Sitzungen sind der eigentlichen Psychotherapie vorgeschaltet. Sie dienen dazu, Beschwerden, Diagnose, Therapieoptionen, Therapieziele und Erfolgsaussichten abzuklären. Gleichzeitig können Patient:in und Psychotherapeut:in prüfen, ob die „Chemie stimmt“ und eine längerfristige Zusammenarbeit möglich ist. Die Probatorik umfasst in der Regel fünf Sitzungen. Auf das Gesamtkontingent der Therapie werden die probatorischen Sitzungen nicht angerechnet. Zur ersten probatorischen Sitzung sollte eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck) mitgebracht werden.

Schritt 4: Antrag auf Psychotherapie bei Truppenärzt:in
Entschließen sich Patient:in und Psychotherapeut:in für eine Psychotherapie, wird über den/die Truppenärzt:in Sitzungen zur Therapie beantragt. 

Schritt 5: Antritt der Psychotherapie
Mit der Genehmigung der Psychotherapie durch das Sanitätskommando erhält der/die Patient:in von dem/der Truppenärzt:in einen Behandlungsausweis. Dieser Ausweis muss zur ersten genehmigten Therapiesitzung mitgenommen werden.

Anfrage: Bundeswehr



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