Psychotherapeutische Praxis
Verhaltenstherapie in Emmerich


Kostenerstattung

Wenn Sie trotz aller Bemühungen keinen Platz für eine zeitnah erforderliche Psychotherapie im Kassensystem finden, spricht man von einem sog. „Systemversagen“ der Gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall können Sie sich gemäß §13 Abs. 3 SGB V die Leistung (d.h. die Psychotherapie) selber beschaffen. Auf diese Weise können Kassenpatient:innen in einigen Fällen in Privatpraxen die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen.

Informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren in diesem Flyer oder in diesem Flyer, in einer Privatpraxis und bei Ihrer Krankenkasse. 

Für die Antragstellung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung genügt ein individuelles, formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine sog. „außervertragliche“ psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Dem Antrag sollten folgende Belege beifügt werden:
• Ein schriftlicher Nachweis, dass Sie bislang innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung erhalten haben (z.B. durch eine Auflistung Ihrer erfolglosen Versuche mit Datum, Ergebnis, Wartezeit etc,).
• Auch die Vermittlungsversuche über die Terminservicestelle (TSS) und ihre Ergebnisse sollten dokumentiert werden.
• Ggf. die Ergebnisse der Vermittlungsversuche der Krankenkasse.
• Falls sie eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben, dann ggf. die "Individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde" (PTV11) mit der Empfehlung auf zeitnahe Psychotherapie und mit Vermerk der Dringlichkeit (Dringlichkeitscode).
• Falls Sie eine:n behandelnde:n Fachärzt:in für Psychiatrie (ambulant oder in einer Klinik) haben, dann kann auch diese:r Ihnen eine weitere Dringlichkeitsbescheinigung dazu aushändigen, dass die Psychotherapie dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.
• Eine Bescheinigung einer psychotherapeutischen Privatpraxis, dass dort kurzfristig eine Behandlung übernommen werden kann.


Gegenwärtig ist der Weg der Kostenerstattung leider oft langwierig und bedauerlicherweise nicht unbedingt erfolgversprechend. Sollte die Kostenerstattung nicht möglich sein, bleibt als Alternative zum langen Warten auf einen regulären Therapieplatz leider nur der Weg der Selbstzahlung.