Kostenübernahme
Mit der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bin ich unter den Regularien der kassenärztlichen Vereinigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter verpflichtet.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich Versicherter werden bei gegebener Indikation („psychische Störung von Krankheitswert“) von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Grundlage der Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Um die Abrechnung zu gewährleisten, muss beim Vorgespräch sowie zu Beginn jedes Quartals die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden.
Privat Versicherte
Zahlen Sie eine psychotherapeutische Behandlung selber, entfallen die für die Krankenversicherung notwendigen Formalitäten. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ausfallhonorar