Kostenübernahme
Mit der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bin ich unter den Regularien der kassenärztlichen Vereinigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter verpflichtet.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich Versicherter werden bei gegebener Indikation („psychische Störung von Krankheitswert“) von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Grundlage der Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Um die Abrechnung zu gewährleisten, muss beim Vorgespräch sowie zu Beginn jedes Quartals die Versichertenkarte vorgelegt werden.
Privat Versicherte
In der Regel ist Psychotherapie im Leistungsumfang privater Krankenversicherung enthalten, so dass die private Versicherung die Behandlungskosten für eine Psychotherapie übernimmt. Gleichzeitig weisen private Versicherungen zur Einleitung und Regelung einer Psychotherapie heterogene Formalitäten auf. Es empfiehlt sich, vor Therapieanmeldung mit der Versicherung die individuellen Bedingungen zu klären. Es existieren psychotherapeutische Praxen, die ausschließlich auf Privatpatienten ausgerichtet sind.
Selbstzahler
Manchen Menschen mag es sinnvoll erscheinen, die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die Krankenversicherung zu meiden. Zahlen Sie eine psychotherapeutische Behandlung selber, entfallen die für die Krankenversicherung notwendigen Formalitäten. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ausfallhonorar
Psychotherapiepraxen sind reine Bestellpraxen, d.h. die Sitzungszeit von 50 Minuten ist für jede*n Patient*in persönlich reserviert. Da die Krankenversicherungen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten, führt ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage zu kaum kompensierbaren Einbußen. Daher ist für nicht rechtzeitig abgesagte Termine ein Ausfallhonorar zu entrichten, welches von Ihnen privat zu begleichen ist.