Kontraindikation
Ambulante psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist nicht der passende Rahmen bei ...
Akute Selbstgefährdung
Nicht behandelt werden Betroffene, bei denen eine akute Selbstgefährdung mit drängenden Selbsttötungsabsichten oder konkreten Selbsttötungsplänen besteht. Sie sollten sich stattdessen an eine psychiatrische Klinik wenden, wo die erforderliche engmaschige Betreuung gewährleistet ist.
Essstörungen
Liegt eine Essstörung mit sehr geringem Körpergewicht vor (BMI<16), ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Klinik indiziert.
Substanzabhängigkeit oder schwerer Substanzmissbrauch
Nicht behandelt werden Betroffene mit Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit oder schwerem Substanzmissbrauch - auch nicht im Rahmen der Nachsorge im Anschluss an eine Entzugs- oder stationäre Entwöhnungstherapie. Suchtberatungsstellen sind hier eine erste Anlaufstelle, die auch bei der Vermittlung qualifizierter Therapeut*innen oder Einrichtungen weiterhelfen können.
Akute Psychosen
Bei akuten Psychosen (z.B. bei bipolarer Störung oder Schizophrenie) ist eine ambulante Psychotherapie nicht indiziert. Stattdessen ist eine medikamentöse Behandlung bei einem/einer Psychiater*in oder ggf. eine stationäre psychiatrische Behandlung erforderlich. Besteht eine psychotische Erkrankung, so ist diese nur in nicht-akuten Episoden psychotherapeutisch behandelbar.
Ebenfalls nicht innerhalb des Behandlungsspektrums dieser Praxis:
• Keine Paartherapie. Bei entsprechendem Interesse wenden Sie sich bspw. an eine*n Paartherapeut*in oder an Ehe-, Familie-, Lebensberatungsstellen.
• Keine Familientherapie. Hierfür könnten Sie bspw. Systemische Therapie oder Ehe-, Familie-, Lebensberatungsstellen in Erwägung ziehen.
• Keine Erziehungsberatung. Bei Bedarf wenden Sie sich bspw. an eine Familien- oder Erziehungsberatungsstelle.