Psychotherapeutische Praxis

Verhaltenstherapie in Emmerich



Während der Psychotherapie

Psychotherapeutische Behandlung

Wird nach Sprechstunden und Probatorik von beiden Seiten die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung getroffen, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt. Dazu ist einmalig ein Konsiliarbericht des Hausarztes bzw. der Hausärztin erforderlich.

Die Behandlung wird individuell auf Sie abgestimmt. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Art und Ausprägung der Problematik. Für die Verhaltenstherapie gelten folgende Kontingente und Bewilligungsschritte:
• Kurzzeittherapie 1: bis zu 12 Sitzungen
• Kurzzeittherapie 2: bis zu weitere 12 Sitzungen (insgesamt also bis zu 24 Sitzungen)
• Langzeittherapie: bis zu weitere 36 Sitzungen (insgesamt also bis zu 60 Sitzungen)
• Fortführung der Langzeittherapie: bis zu weitere 20 Sitzungen (insgesamt also bis zu 80 Sitzungen)

 


Sitzungsdauer
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen alle ein bis zwei Wochen statt – und gegen Ende der Therapie in größeren zeitlichen Abständen.


Videositzungen

Grundsätzlich finden psychotherapeutische Sitzungen im persönlichen Kontakt in der Praxis statt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, gibt es in dieser Praxis das Angebot zur Videositzung. Diese findet über einen von der kassenärztlichen Vereinigung zertifizierten Anbieter statt. Eine Installation von Software oder eine Registrierung ist nicht notwendig. Technische Voraussetzung ist entweder ein PC/Laptop mit Videokamera und Mikrofon oder ein Smartphone oder Tablet.

 


Schweigepflicht

Sämtliche Informationen, die ich über Sie erhalte, werden höchst vertraulich behandelt. Psychotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht.

 

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