Psychotherapeutische Praxis

Verhaltenstherapie in Emmerich



Vor der Psychotherapie

Psychotherapeutische Sprechstunde (Vorgespräch)

Vor der Aufnahme einer Psychotherapie ist der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und in welcher Form weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Sie haben die Gelegenheit, Ihre Problematik und Ihre Wünsche zu schildern und einen ersten Eindruck von der Praxis zu gewinnen. Ein Sprechstundentermin kann eine gute Möglichkeit sein, mit einem Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin gemeinsam zu überlegen, welche Optionen Sie haben oder welche weiteren Schritte anstehen könnten. Psychotherapeutische Sprechstunden können Sie bei mehreren Psychotherapeut*innen in Anspruch zu nehmen. Eine Überweisung zur Psychotherapie durch einen Arzt oder eine Ärztin ist möglich, aber nicht erforderlich.

 

Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Psychotherapie, sondern ein Vorgespräch.

Ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Garantie für einen Therapieplatz. Psychotherapeutische Praxen sind verpflichtet Sprechstunden-Termine anzubieten – und zwar mehr als überhaupt Therapieplätze zur Verfügung stehen.

 

 

Probatorik (Vorbereitung auf eine psychotherapeutische Behandlung)

Bevor eine umfassende und längerfristige psychotherapeutische Behandlung erfolgt, findet nach der psychotherapeutischen Sprechstunde mindestens zwei bis maximal vier probatorische Termine statt. In diesen kann weitere diagnostische Abklärung stattfinden. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Bedingungen für eine gelingende Psychotherapie günstig genug sind, d.h. ob eine ausreichende Behandlungs- und Veränderungsbereitschaft besteht und ob eine offene, vertrauensvolle, tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung möglich ist, welche ein entscheidender Faktor für einen späteren Therapieerfolg ist.

Möglichst sollten Sie sich spätestens während der Probatorik entscheiden, ob Sie ggf. lieber eine andere psychotherapeutische Praxis aufsuchen möchten. Denn genutzte Therapiesitzungen sind nicht auf einen anderen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin übertragbar. Wenn also Ihr Antrag auf Psychotherapie von Ihrem Kostenträger bewilligt worden ist und Sie nach den ersten genutzten Therapiesitzungen den/die Psychotherapeut*in wechseln (was grundsätzlich jederzeit Ihr Recht ist), können Sie die bereits "verbrauchten" Sitzungen nicht mehr nutzen. Ein Therapeutenwechsel bedeutet daher immer auch ein neuer Antrag auf Kostenübernahme.

Akutbehandlung

In besonders dringenden Fällen kann im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde auch direkt eine Akutbehandlung erfolgen – ohne probatorische Sitzungen und im besten Fall ohne Wartezeit. Die Akutbehandlung umfasst bis zu zwölf Sitzungen und kann im Anschluss in eine reguläre Therapie umgewandelt werden.

  

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