Psychotherapeutische Praxis

Verhaltenstherapie in Emmerich



Nach der Psychotherapie

Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein umschriebenes Problem und daher auch zeitlich begrenzt. Sollte innerhalb von zwei Jahren nach der Beendigung einer Psychotherapie eine weitere Psychotherapie notwendig werden, wird bei gesetzlich Versicherten regelhaft das sog. Gutachterverfahren eingeleitet. Innerhalb dieses zwei-Jahres-Zeitraums wird von den Krankenkassen die Kostenübernahme für erneute Psychotherapie in der Regel nur dann bewilligt, wenn ein Gutachter zustimmt.

Sollten Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Richtlinien-Psychotherapie beendet haben und nun in dieser Praxis eine Psychotherapie anstreben, bringen Sie zuvor bitte in Erfahrung wann die letzte Sitzung stattgefunden hat bzw. zu wann die Beendigung Ihrer Psychotherapie angezeigt worden ist und wie viele bewilligte Therapiesitzungen schon genutzt worden sind bzw. noch offen sein sollten.

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